Wer ist ein gewerblicher Züchter?

Laut den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sind die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten mit Hunden erfüllt, wenn eine Haltungseinheit 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr hat. (Ziffer 12.2.1.5.1) Fortpflanzungsfähig ist eine Hündin ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Mindestalter erreicht hat, in dem nach den Vorschriften des Zuchtverbandes gezüchtet werden darf (bei großen Rassen in der Regel 18 Monate). Bevor ein Züchter eine gewerbsmäßige Zucht betreiben darf, muss dieser eine große „Sachkundeprüfung“ aus 7 Fachgebieten beim zuständigen Veterinäramt ablegen. Nach bestandener Prüfung wird das Gelände des Züchters komplett auf alle Vorschriften des Tierschutzgesetzes (z.B. Mindestfläche pro Hund, Haltungsbedingungen, Auslauf, Welpenaufzuchtbereich, Hygiene und die Vollständigkeit aller Unterlagen aller Hunde in einem gebundenen Buch etc.) überprüft und in Plänen, Skizzen usw. schriftlich festgehalten. Das Amt macht kontinuierlich unangemeldete Kontrolle beim Züchter. Alle Besuche werden protokolliert und können bei Bedarf auch gerne eingesehen werden. Dies alles sind die besten Voraussetzungen für eine kontrollierte Zucht!

Was bedeutet die Zucht für mich?

Für mich ist Zucht kein Hobby, sondern ein „Full-Time-Job“. Und eine große Verantwortung: nur gesunde Hunde können gesunde Erbanlagen weitergeben. Jeder Käufer erwartet einen absolut perfekten und gesunden Hund (was kein Züchter dieser Welt gewährleisten kann), aber mit bereits „vorbelasteten Zuchthunden“ ist das Risiko umso größer.

Wie läuft eine „Verpaarung bzw. Belegung“ ab?

Ich nehme gezielt Abstand von „Zwangsbelegungen“ (Hündinnen, die sich nicht decken lassen, werden regelrecht „vergewaltigt“, z. B. mit Maulkorb und Fixierung der Hündin zwischen den Beinen etc.). Meine Hündinnen werden alle ausnahmslos im „Natursprung“ und ohne fremde Hilfe gedeckt. Wenn dies bei einer Hündin nicht funktioniert, ist das so und sie bleibt eben leer. Das ist einer der Vorteile, wenn mehrere Hündinnen zur Verfügung stehen: der Züchter hat keinen Grund, seine Hündinnen als „Wurfmaschine“ zu missbrauchen, da er die Würfe verteilen kann und so keine Hündin mehrere Würfe hintereinander haben muss. Manche „liebevolle private Hobbyzüchter“ gehen mittlerweile auch einen Schritt weiter und lassen ihre Hündinnen künstlich befruchten - ein Vorgang, der bei Hunden meines Erachtens weder einfach noch artgerecht ist. Bei Befruchtung mit Gefriersperma geht dies sogar soweit, dass der Hund aufgeschnitten und das Sperma direkt in die Gebärmutter eingesetzt wird. Soviel zu diesem Thema.

 

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